Wolkenhimmel
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Vermittlung

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was heißt das eigentlich ?

Im Gegensatz zu Händlern und Züchtern verkauft der Tierschutz seine Tiere nicht, sondern vermittelt sie. Solch eine Vermittlung gestaltet sich wesentlich komplizierter als ein Tierkauf bei einem Züchter, denn im Vordergrund steht das Wohlergehen des Tieres. Es werden immer Neubesitzer gesucht, welche die individuellen Bedürfnisse des Tieres befriedigen und es als vierbeinigen Lebenspartner schätzen und dies ein Tierleben lang.

Vor der Tierübernahme werden darum die äußeren Gegebenheiten des Bewerbers geprüft und im intensiven Gespräch auf die Verantwortung und evt. aufkommende Probleme z.B. welche vorhandenen Pflanzen sind giftig, wie wird das Tier während des Urlaubs versorgt, die Gefahr von Kippfenstern etc. hingewiesen. Jeder Tierschützer bringt dabei seine eigene Lebenserfahrung mit ein, so daß sich manchmal ganz unterschiedliche Beurteilungskriterien ergeben.

Leider erleben manche der nicht berücksichtigten Bewerber um ein Tier dieses Auswahlverfahren als persönliche Niederlage - was es eindeutig nicht ist. Der entscheidende Tierschützer ist einfach nur zu dem Schluß gekommen, daß in diesem Fall Mensch und Tier nicht zusammenpaßten, was auf keinen Fall persönlich
zu sehen sein sollte! Wir versuchen immer, die richtigen Menschen mit den richtigen Katzen zusammen zu bringen, denn nur so ergibt sich ein glückliches
Miteinander für alle.
So funktioniert unsere Vermittlung

Alle unsere Vermittlungs-Tiere sind in privaten Pflegestellen untergebracht, wir haben kein Tierheim oder Katzenhaus. Dies hat zwar den Nachteil, dass man sich nicht alle Tiere am gleichen Ort ansehen kann, sondern sich zuerst überlegen sollte, welche der zu vermittelnden Katzen das Interesse geweckt hat. Der bedeutende Vorteil jedoch liegt in der Art der Unterbringung. Unsere Vermittlungs-Tiere leben  in privaten Haushalten, eingegliedert in das dortige Familienleben. Absolute Einzelkatzen wohnen dort aber auch in speziellen Räumlichkeiten nur für diese Pflegetiere.

Hier kümmert man sich liebevoll um die Tiere und hat verständlicher Weise mehr Zeit für den einzelnen Pflegling, als dies in einem großen Tierheim möglich ist. Unsere Vermittlungs-Tiere sind dort auch nicht dem hohen Infektionsdruck und dem Stress, der für gewöhnlich in den Tierheimen aufgrund der Massenunterbringung herrscht, ausgesetzt. Außerdem ist es uns auch durch die intensivere Betreuung und genaue Beobachtung der Katzen viel besser möglich, detaillierte Angaben zum Verhalten und den Bedürfnissen der einzelnen Tiere zu  machen.

Interessiert man sich also für eines unserer Vermittlungs-Tiere, setzt man sich am besten telefonisch mit der, im Kontakt zu dem Tier angegebenen Pflegestelle in Verbindung. Dort erhält man dann weitergehende Informationen über das Tier und kann einen “Kennenlern-Termin” absprechen. Fällt daraufhin die Entscheidung das Tier zu adoptieren, kann der Interessent das Tier nicht gleich mitnehmen! Unsere Vermittlungs-Tiere werden immer von der Pflegestelle in ihr neues Zuhause gebracht!


Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, dass wir uns bei dieser Gelegenheit gern persönlich davon überzeugen möchten, dass die uns gegenüber getätigten Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Leider haben wir es oft erlebt, dass man uns Umstände, die für das Lebensumfeld des Tieres von Bedeutung waren, verschwiegen hat. Besonders wichtig ist dabei z.B. auch, dass ein vorhandener Balkon bereits bei Einzug der Katze gesichert ist.

Andere Beispiele zum besseren Verständnis: Jemand möchte ein Tier aufnehmen, von dem wir wissen, dass es einen großen Bewegungsdrang hat, und erzählt von einer großen Wohnung. Bei der Ankunft entpuppt sich diese “große Wohnung” allerdings dann als ein Ein-Zimmer-Appartement, in welchem die artgerechte Haltung dieses Tieres unmöglich ist.... Ein anderes Beispiel: Jemand möchte eine Katze mit Freigang aufnehmen und gibt an, in einer ruhigen Verkehrslage zu wohnen. Bei der Ankunft stellt sich diese “ruhige Verkehrslage” als direkt an einer stark befahrenen Hauptstraße heraus.... Beide genannten Beispiele würden also dazu führen, dass unser Mitarbeiter zum Wohl der Katze von einer Vermittlung absieht und das Tier dort nicht einziehen läßt.

Die Übergabe des Tieres entspricht also quasi einer sogenannten “Vorkontrolle”, bei der geprüft wird, ob das neue Zuhause wirklich eine artgerechte Katzenhaltung ermöglicht. Wenn dem so ist, wird vor Ort ein Übernahme-Vertrag unterzeichnet, in dem sich der neue Halter (grob zusammengefasst) verpflichtet, das Tier artgerecht zu halten, es nicht an Dritte abzugeben und im Fall einer erforderlichen Abgabe ausschließlich an uns zurückzugeben. Weiterhin erklärt der neue Halter sich vertraglich damit einverstanden, dass wir uns später persönlich nochmals vom Wohlergehen des Tieres überzeugen können. Keine Angst, wir haben nicht vor, alle paar Wochen auf der Matte zu stehen :-) Die Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, man kann den Menschen eben nur vor den Kopf und nicht bis hinein schauen und daß mancher sein wahres Gesicht entpuppt, wenn der neue Hausgenosse seinen anfänglichen Reiz verloren hat, oder nicht so „funktioniert“ wie man es sich vorstellt. Diese Absicherungen dienen ausschließlich dem Schutz des Tieres!!!

Weiterhin wird im Moment der Übergabe die Schutzgebühr fällig,
welche folgende Bewandtnis hat:

Erstens dient sie - wie der Namen schon sagt - dazu, das Tier zu schützen, denn – in unserer Gesellschaft herrscht leider oft die Einstellung, was nichts kostet ist auch nichts wert. Wir schützen also die Tiere davor, manchmal spontan und unüberlegt angeschafft zu werden.
Die zweite Aufgabe der Schutzgebühr liegt darin, wenigstens einen Teil der angefallenen Tierarztkosten abzudecken. In der Regel sind unsere Vermittlungs-Tiere (mindestens) einer ärztlichen Untersuchung unterzogen worden, mehrfach entwurmt, entfloht sowie kastriert, tätowiert und geimpft. Kranke Tiere müssen z.T. auf längere Zeit tierärztlich versorgt werden, bevor sie in die Vermittlung gehen. Da wir keinerlei Förderungen erhalten, müssen wir diese anfallenden Kosten zuerst einmal finanzieren. Somit sind wir zumindest auf eine teilweise Deckung der Kosten angewiesen und richten die Schutzgebühr nach den bisher durchgeführten tierärztlichen Leistungen.


 Hierbei möchten wir jedoch auf eines hinweisen: Würden die bei den meisten Tieren notwendigen Grundbehandlungen (Entflohung, Entwurmung, Kastration, Tätowierung, Impfung) vom neuen Besitzer selbst durchgeführt, würden die Behandlungskosten unsere Schutzgebühr bei weitem übersteigen! Dies bedeutet also: Auch wenn eine Schutzgebühr zunächst vielleicht hoch erscheinen mag, so steht sich der neue Halter im Endeffekt günstiger.

Nachdem wir Sie nun über den Ablauf einer Vermittlung aufgeklärt haben, greifen Sie sicher sofort zum Telefon und machen mit der Pflegestelle einen Kennenlern-Termin für Ihre Traumkatze aus.